Bund ist für die Ufer zuständig

Das Land Schleswig-Holstein und der Bund haben die Instandhaltung des Elbe-Ufers neu geregelt. Um wechselnde und damit unklare Zuständigkeiten zu vermeiden, werde künftig ausschließlich der Bund für alle Uferabschnitte zuständig sein, die Belastungen durch die Schifffahrt ausgesetzt sind, teilte das Kieler Umweltministerium am Freitag mit. Schleswig-Holstein werde sich im Gegenzug um die Abschnitte kümmern, die stark durch den Wechsel von Ebbe und Flut beeinträchtigt werden, hieß es weiter. Eine gemeinsame Expertenkommission, die den Zustand der einzelnen Uferabschnitte bewertet, soll es jedoch weiterhin geben. DPA