: Das Volk begehrt erneut zu wählen
Im Januar startet die Initiative „Mehr Demokratie“ ein Volksbegehren für ein neues Wahlrecht in Hamburg. Der erste erfolgreiche Volksentscheid war 2006 von der allein regierenden CDU wieder einkassiert worden
Das Hamburger Wahlrecht soll erneut geändert werden. Nach dem Willen des Vereins „Mehr Demokratie“ soll es grundsätzlich demokratischer werden. Deshalb startete die Initiative am Montag die Werbung für ein Volksbegehren. Vom 23. Januar bis zum 12 Februar 2009 müssen mindestens 62.000 Unterschriften gesammelt werden, um einen Volksentscheid über ein neues Wahlrecht zu ermöglichen.
Nach den Weihnachtsfeiertagen wird „Mehr Demokratie“ deshalb mehr als 2.600 Plakate in der Stadt aufstellen. „Wir holen unser Wahlrecht zurück“, lautet der Slogan, der direkt auf die Amputation des Volkswahlrechts durch die damals noch mit absoluter Mehrheit regierende CDU verweist. Denn die hatte das von „Mehr Demokratie“ initiierte und mit einem erfolgreichen Volksentscheid 2004 eingeführte Wahlrecht zwei Jahre später wieder geändert.
Dieses Vorgehen hatte in Hamburg für monatelange heftige Debatten gesorgt und auch bundesweit Schlagzeilen gemacht. Die CDU habe das vom Volk beschlossene Wahlgesetz „zu ihren Gunsten aufgeweicht“, sagt Manfred Brandt von „Mehr Demokratie“. Dadurch konnten „wie in alten Zeiten die Parteispitzen bestimmen, wer auf einem sicheren Listenplatz landet“.
Das soll jetzt wieder geändert werden: Vor zwei Wochen verabschiedete die Bürgerschaft mit den Stimmen aller vier Fraktionen ein verfassungsänderndes Gesetz, wonach Volksentscheide verbindlich sind und nicht mehr von einer Parlamentsmehrheit geändert werden können. Das war auf Verlangen der GAL im schwarz-grünen Koalitionsvertrag vereinbart sowie von der Opposition und „Mehr Demokratie“ unterstützt worden.
Die WählerInnen sollen „mehr Einfluss“ bekommen, sagt nun Brandt. Der Gesetzentwurf für das Volksbegehren ist im Wesentlichen derselbe wie 2004: JedeR WählerIn hat je fünf Stimmen für Landesliste und Wahlkreiskandidaten; diese können nach Belieben gehäufelt oder verteilt (kumuliert oder panaschiert) werden; Absicherungen für ausgewählte KandidatInnen auf den Listen sollen entfallen; Abschaffung der Fünf-Prozent-Hürde bei den Wahlen zu den Bezirksversammlungen.
Er sei „sehr zuversichtlich, dass wir beim Volksbegehren Erfolg haben“, sagt Brandt. Der Volksentscheid würde dann zusammen mit den Bundestagswahlen am 27. September 2009 stattfinden. SVEN-MICHAEL VEIT
Infos: www.Mehr-Demokratie-Hamburg.de, www.faires-wahlrecht.de