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Archiv-Artikel

Gesetze muss man nicht kennen

Von CHR

FREIBURG taz ■ Die Hartz-Reformen muss man nicht kennen. Dies entschied jetzt das Sozialgericht Freiburg in zwei Beschlüssen. Erfolg hatten damit zwei Arbeitslose, denen das Arbeitslosengeld gekürzt worden war, weil sie sich zu spät arbeitslos gemeldet hatten. Aufgrund der Hartz-Reform müssen sich Arbeitnehmer „unverzüglich“ melden, wenn sie die Kündigung erhalten oder das Auslaufen eines befristeten Vertrages absehbar ist. In beiden Fällen haben die Betroffenen sich erst gemeldet, als sie arbeitslos waren. Macht nichts, sagte das Sozialgericht, denn beide Antragsteller waren von ihren Arbeitgebern nicht auf die neue Pflicht hingewiesen worden. Außerdem gebe es keine Pflicht, sich über neue Gesetze zu informieren. Das Arbeitsamt hatte dagegen argumentiert, dass Fernsehen und Tageszeitungen ausführlich über die Hartz-Reformen berichtet hatten. CHR