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Archiv-Artikel

Alle Züge in den Plan

Gericht: Bahn muss Connex-Züge in ihrem Fahrplan aufführen. Bahn: „Wir machen das nur unfreiwillig“

Von SIM

BERLIN taz ■ Die Bahn AG muss Züge ihrer Konkurrentin Connex in einem Großteil ihrer Fahrplan-Medien aufführen. Gemäß einer einstweiligen Verfügung des Berliner Kammergerichts zählen dazu auch die gedruckten Kursbücher, die Städteverbindungs-Hefte, die im Zug ausgelegten Faltblätter und die von der Bahn vertriebene Fahrplan-CD-ROM – allerdings erst ab der jeweils nächsten Auflage. Das Landgericht hatte die Bahn in erster Instanz bereits verpflichtet, die Verbindungsdaten sofort in alle elektronischen Fahrplanmedien aufzunehmen. Die Bahn unterstrich, diese Anordnung gelte nach der Entscheidung des Kammergerichts nicht für die kostenpflichtige Telefonauskunft der Bahn. Auch müssten Bahnbeamte am Schalter keine Verbindungen der Konkurrenz erwähnen. Um in den Fahrplan aufgenommen zu werden, muss Connex 300.000 Euro Kaution beim Gericht hinterlegen.

Bahn-Wettbewerbsbeauftragter Alexander Hedderich stellte gestern klar, dass die Bahn die Auflagen nur „unfreiwillig“ erfülle. Es könne nicht im Sinne des Wettbewerbs sein, wenn die Bahn in ihren Informationsmedien für Connex werben müsse. Man werde zur Not bis zur letzten Instanz klagen und eventuell Schadenersatz fordern. SIM