: Ruhe beim Lärmstreit
Deutschland und Schweiz vereinbaren eine Übergangsregelung für Nachtflüge auf Zürich-Kloten
BONN ap ■ Mit einer Übergangsregelung haben Deutschland und die Schweiz ihren langjährigen Streit um den Fluglärm in Süddeutschland beigelegt. Die von Deutschland verhängten Nachtflugbeschränkungen, die den Betrieb des Flughafens Zürich-Kloten vom 10. Juli an erheblich behindert hätten, werden zunächst bis zum 30. Oktober ausgesetzt. Das ist das Ergebnis zweitägiger Verhandlungen zwischen Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe und seinem Schweizer Kollegen Moritz Leuenberger. Nach der Einigung werden die Anflüge schrittweise auf südliche Routen verlagert, die nur noch über Schweizer Gebiet führen. Der Aufschub bis zum 30. Oktober gibt der Schweiz Zeit, die technischen Voraussetzungen für die neuen Routen zu schaffen und die Fluglotsen zu trainieren.