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Archiv-Artikel

Revisionen im Müllprozess

Von PAB

KÖLN taz ■ Der Kölner Müllskandalprozess wird fortgesetzt – vor dem Bundesgerichtshof. Sowohl die Kölner Staatsanwaltschaft als auch die verurteilten Ulrich Eisermann und Sigfrid Michelfelder haben Revision gegen das am vergangenen Donnerstag verkündete Urteil eingelegt. Das teilte gestern das Kölner Landgericht mit.

Wegen Schmiergeldzahlungen in Höhe von elf Millionen beim Bau der Kölner Müllverbrennungsanlage war Michelfelder, Ex-Geschäftsführer des Anlagenbauers Steinmüller, zu zwei Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe von 44.550 Euro sowie zur Zahlung von einer Million Euro Wiedergutmachung verurteilt worden. Eisermann, Ex-Chef des Müllofenbetreibers AVG, erhielt eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Den mitangeklagten Ex-SPD-Ratsfraktionschef Norbert Rüther sprach das Gericht unter Vorsitz von Martin Baur aus Mangel an Beweisen frei.

„Im Hinblick auf die Höhe des angerichteten Schadens halten wir die Strafen für zu gering“, sagte Oberstaatsanwältin Regine Appenrodt der taz. Im Gegensatz zum Landgericht sei die Anklagebehörde weiterhin der Auffassung, dass Eisermann als Amtsträger bestochen worden sei. Entsprechend hätten nach Meinung der Staatsanwaltschaft höhere Strafen verhängt werden müssen.

Sollte der Bundesgerichtshof der Revision stattgeben, müsste der Müllskandalprozess vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts erneut aufgerollt werden. Die Entscheidung der Bundesrichter wird allerdings wahrscheinlich frühestens in einem Jahr vorliegen. PAB