Geheimdienst lauscht weiter

Das Abhören von Wohnungen durch den Verfassungsschutz bleibt in Niedersachsen auch in den kommenden fünf Jahren möglich. Dies sieht das neue Verfassungsschutzgesetz vor, das am Mittwoch im Landtag mit großer Mehrheit verabschiedet wurde. Neben den Regierungsfraktionen von CDU und FDP stimmte auch die SPD zu. Die bisherige Norm war 2004 wegen der möglichen Eingriffe in die Grundrechte der Bürger zur Gefahrenabwehr nur befristet beschlossen worden. Die Fraktionen der Grünen und Linken kritisierten das Gesetz als verfassungsrechtlich bedenklich. DPA