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Archiv-Artikel

Beifahrer Hesse

CDU will analog zum niedersächsischen Beispiel das „begleitete Fahren“ ab 17 einführen. Erst mit 100.000 Kilometer Fahrpraxis gilt man als einigermaßen sicher

„Begleitetes Fahren ab 17“ – mit ihrem Plan, 17-jährigen Hamburger Bürgern das Autofahren in Begleitung zu ermöglichen, will die CDU-Bürgerschaftsfraktion die Fahrpraxis und damit die Verkehrssicherheit erhöhen. Am morgigen Mittwoch soll die Bürgerschaft über einen entsprechenden Antrag der Christdemokraten abstimmen, kündigte ihr verkehrspolitischer Sprecher Klaus-Peter Hesse an.

Die Hamburger CDU plädiert für eine bundeseinheitliche Verordnung gemäß eines Bundesratsbeschlusses vom November 2003. Danach sollen bereits 16-Jährige mit der Ausbildung in einer Fahrschule beginnen dürfen, um mit 17 Jahren sowie nach bestandener Führerscheinprüfung begleitet zu fahren. Hesse: „Wenn der Senat unser Vorhaben unterstützt, wollen wir uns als Testbundesland zur Verfügung stellen.“ Mit einer einheitlichen Regelung im Bund rechnet Hesse in den „kommenden drei oder vier Monaten“. Andernfalls werde es ab Herbst dieses Jahres in Hamburg ein Landesgesetz geben, sagte der CDU-Politiker mit Blick auf Niedersachsen, wo das begleitete Fahren ab 17 vor einigen Wochen eingeführt worden war. „Es besteht ein hoher Handlungsbedarf, um das Unfallrisiko junger Fahrer zu senken“, sagte Hesse. Bis dato ausgewertet ist die Hamburger Unfallstatistik des Jahres 2002: Danach verunglückten 1.300 Autofahrer zwischen 18 und 25 Jahren. Damit sind sie überproportional an Unfällen beteiligt. Hesse: „Eine gute Ausbildung der Fahrlehrer allein reicht nicht.“

Unterstützung kommt von Hans-Detlef Engel, Vorsitzender des Hamburger Fahrlehrerverbandes: „Die Fahrlehrer vermitteln Fähigkeiten, keine Fertigkeiten.“ Seine Botschaft: Es brauche eine Fahrpraxis von mindestens 100.000 selbst zurückgelegten Kilometern.

Nach den Plänen der CDU muss die Begleitperson nicht zwingend Erziehungsberechtigter des jungen Fahrers sein. Das nämlich sieht das Niedersachsen-Modell vor. Als Voraussetzungen der Begleitperson nannte Hesse unter anderen das Mindestalter von 30 Jahren sowie der seit fünf Jahren ununterbrochene Besitz eines Führerscheins Klasse B oder Klasse 3. Zudem dürfen höchstens drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister notiert sein. Volle Verantwortung für sein Tun jedoch übernimmt der minderjährige Fahrer. HILDEGARD FILZ