Mandat ist doch keins

Ein Gutachten erklärt Änderung des Hochschulgesetzes für rechtmäßig – Uni-Asten haben kein politisches Mandat

Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes hat die Änderung des Berliner Hochschulgesetzes zum so genannten politischen Mandat für Asten für verfassungsgemäß erklärt. Auf Antrag der FDP prüfte der Dienst, ob die Aufgaben der verfassten Studentenschaften mit der Änderung von Anfang dieses Jahres erweitert wurden, d. h. ob sie ein politisches Mandat erteilt bekamen. Dieses wäre rechtswidrig. Nach dem Hochschulrahmengesetz dürfen sich Studentenschaften lediglich im Rahmen hochschulpolitisch relevanter Themen politisch zu Wort melden.

Das Gutachten, das der taz vorliegt, kam zu dem Schluss, dass die Aufgaben nicht erweitert wurden. Umstritten war die Frage, ob Asten in ihren Publikationen ein politisches Forum bieten dürfen, das den hochschulpolitischen Rahmen übersteigt. „Diese Bedenken reichen nicht aus, um das Gesetz als verfassungswidrig zu erklären“, betonte Stephan Georg Sassenroth vom Wissenschaftsdienst. Asten müssten auch in ihren Publikationen die Ausgewogenheit der Beiträge garantieren und dürften keine eigene politische Position beziehen. Die FDP hatte unter anderem beanstandet, dass die Koalitionsparteien SPD und PDS die Änderung als Verankerung eines Mandats ausgewiesen hätten. Durch das Gutachten sehe sich die FDP nun zwar bestätigt, Stein des Anstoßes bleibe jedoch die Frage der Finanzierung der Asten über feste Anteile aus Studienbeiträgen. „Wenn Zwangsgebühren eingezogen werden, müssen sie sich auf hochschulpolitische Aufgaben beschränken“, forderte FDP-Fraktionschef Martin Lindner. Der wissenschaftspolitische Sprecher der PDS, Benjamin Hoff, betonte hingegen, das Gesetz konkretisiere lediglich die Möglichkeiten, die es bereits im alten gab. „Wir haben versucht, die gesetzliche Grundlage der Rechtsprechung des Berliner Verwaltungsgerichts anzupassen.“ SL