: Volkswahlrecht: auf ein Neues
Die CDU hat das vom Volk beschlossene Wahlrecht geändert. „Mehr Demokratie“ will sich das nicht bieten lassen. Deshalb versucht die Initiative einen weiteren Volksentscheid zu erzwingen
VON GERNOT KNÖDLER
Die Initiative „Mehr Demokratie“ legt dieser Tage einmal mehr einen Beweis ihrer Hartnäckigkeit vor. Zum zweiten Mal hat sie ein Volksbegehren über das Wahlrecht erzwungen. Bis zum 12. Februar liegen die Formulare für Unterstützer in den Bezirksämtern aus. Kommen 62.000 Unterschriften zusammen, kann die Initiative einen Volksentscheid erzwingen.
Mit ihrem Vorstoß reagiert die Initiative darauf, dass die CDU eine erste Wahlrechtsinitiative ausbremste. 2004 hatte die Initiative schon einmal einen Volksentscheid zum Wahlrecht erzwungen. Allein: Die CDU missachtete das Ergebnis, indem sie es an entscheidenden Stellen veränderte. Im Februar 2008 wurde zwar nach neuen Regeln gewählt, nach Auffassung von Mehr Demokratie sind sie aber von der CDU so weit entschärft worden, dass sich an der Macht der Parteien nichts änderte.
Mehr Demokratie hatte einen Vorschlag vorgelegt, der den WählerInnen mehr Einfluss darauf verschaffen sollte, wer tatsächlich als AbgeordneteR in die Bürgerschaft einzieht. Bis dato konnten die WählerInnen lediglich eine Partei ankreuzen. Wer ins Parlament kommen sollte, entschied die Partei selbst, indem sie vor der Wahl eine Rangliste der KandidatInnen festlegte. Mehr Demokratie will, dass die WählerInnen die Reihenfolge auf der Landesliste durcheinanderwirbeln können. Die Initiative erhofft sich, dass KandidatInnen engeren Kontakt zu ihren möglichen WählerInnen suchen.
Der Streit um das Volkswahlrecht ordnet sich ein in einen Machtkampf, den Mehr Demokratie seit rund zehn Jahren mit Teilen des politischen Establishments ausficht. Dazu gehört auch der Kampf um faire und verbindliche Volksentscheide, der ebenfalls über mehrere Runden hinweg ausgefochten wurde und mit einer Verbindlichkeit der Volksentscheide endete.