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Gegendemo wird weiterverhandelt

Wuppertal taz ■ Mit der Demonstration von Wuppertaler Linken gegen einen Nazi-Aufmarsch im Jahr 2003 beschäftigt sich ab kommender Woche das Landgericht Wuppertal. Zuvor hob das Oberlandesgericht die Verurteilung mehrerer „Störer“ durch das Wuppertaler Amtsgericht wieder auf. Die Begründung: Die richterlichen Feststellungen belegten nicht, dass die Angeklagten „grobe Störungen“ der Versammlungen verursacht haben.

Ein Bündnis aus 3.000 Linken hatte im Januar 2003 in Wuppertal-Barmen gegen den genehmigten NPD-Aufmarsch protestiert. Aus Sicherheitsgründen stoppte die Polizei die Fortführung der rechten Kundgebung. Etwa eine Woche später schickte die Staatsanwaltschaft Wuppertal Strafbefehle über 300 Euro an alle 69 festgenommenen GegendemonstrantInnen, mit der Begründung, sie hätten gegen das Versammlungsgesetz verstoßen. Die Betroffenen legten Widerspruch ein, die Fälle landete daraufhin vor dem Amtsgericht, das zu ungunsten der Demonstranten urteilte. NAW

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