: VRR winkt Preise durch
Bund kürzt Zuschüsse und der VRR erhöht seine Preise. Land zwingt Vertragspartner Bahn mit härteren Strafen zu verbesserten Leistungen
von FRIEDERIKE FAUST
Die Preise im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr sollen noch weiter erhöht werden. Ab dem 1. Januar 2005 sollen Tickets und Monatskarten bis zu zehn Prozent teurer werden. „Darüber hinaus wird es aber definitiv keine zweistellige Preiserhöhung geben“, versichert Hans Oehl, Sprecher beim VRR. Schuld daran sei das Papier von den Ministerpräsidenten Peer Steinbrück (SPD)und Roland Koch (CDU), welches die Kürzung sämtlicher Bundes-Subventionen vorschreibt. In dem Bereich Schüler- und Ausbildungsverkehr beträgt die nun fehlende Summe für die nächsten drei Jahre im VRR ganze 24 Millionen Euro. Hinzu kommt, dass die Preise generell zu Anfang des Jahres leicht angehoben werden. „Die Preiserhöhung ist in diesem Fall verständlich. Auch sind die Preise des VRR im Vergleich zu anderen Verkehrsverbunden eher niedrig“, so Hartmut Buyken, Sprecher von Pro Bahn.
Dass die Kunden in Zukunft für ihr Geld auch mehr Service erhalten sollen, dafür will sich jetzte das Land Nordrhein-Westfalen einsetzten. Bereits im Herbst soll sich die Lage für Bahn-Kunden verbessern, verspricht die Bahn AG. Räder sollen ausgetauscht werden, damit das Schmierfilmproblem mit dem Herbstlaub reduziert werden kann. Im letzten Herbst kam es dadurch zu zahlreichen Ausfällen und Verspätungen. Außerdem habe die Bahn AG zugesagt, mehr Personal und Wagen bereit zu stellen, teilte das Verkehrsministerium gestern in Düsseldorf mit.
Mit einer Gesetzeserneuerung und empfindlichen Vertragsstrafen will das Land die Bahn zu besseren Leistungen zwingen. Falls das Gesetz Anfang 2005 verabschiedet wird, drohen der Bahn bei Verspätungen und Ausfällen drei Mal so hohe Strafen wie bisher. „Durch das Druckmittel einer angemessenen Vertragsstrafe werden die Eisenbahnen zur besonderen technischen Vorsorge angehalten“, erklärte Infrastrukturminister Axel Horstmann. In zukünftigen Verträgen mit den Verkehrsverbänden sollen die Anforderungen an Sauberkeit, Anschluss-Sicherheit, Pünktlichkeit und Qualität genauer definiert werden.
Bei Nicht-Einhaltung muss das Unternehmen dann seinen jeweiligen Vertragspartner finanziell entschädigen.
Neben den Rechten der Zweckverbände sollen auch direkte Ansprüche der Fahrgäste an die Bahn gesetzlich verankert werden. Auch soll ein verstärkter Wettbewerb zu verbesserten Leistungen anspornen. „Die Berufspendler müssen den fehlenden Wettbewerb auf den Schienen täglich durch Unpünktlichkeit und mangelnde Qualität ausbaden“, sagt der Verkehrsexperte der Grünen-Landtagsfraktion, Oliver Keymis.
Der Größte der neun Verkehrsverbände in Nordrhein-Westfalen, der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), hat indes nach einer eigenen Lösung gesucht. Am 12. Juli soll ein Vertrag unterschrieben werden, der die Bahn AG bis 2018 bemächtigt, den gesamten Schienenverkehr im VRR alleine zu betreiben. Die pauschale Bezahlung durch den VRR wie bisher entfällt, statt dessen gehen alle Fahrgeld-Einnahmen direkt an die Bahn AG.
Auch hier sieht der Vertrag vor, dass bei Nicht-Einhaltung der Serviceleistungen der VRR eine Geldstrafe einfordern kann. Auch sollen drei Mal jährlich die Fahrgäste befragt werden. Dies bestätigte Frank Gassenwendler, Sprecher der Bahn AG. Weitere Informationen möchten weder er noch Oehl geben.