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Archiv-Artikel

OVG verbietet NPD-Demo

Von NAW

Bochum taz ■ Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat die für den 26. Juni angekündigte NPD-Demonstration gegen den Synagogenbau in Bochum untersagt. Damit hat das OVG die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen gegen die Verbotsverfügung des Polizeipräsidenten aufgehoben. Begründung: Es handele sich um eine Ersatzveranstaltung für die verbotene Demo im März. Die NPD will erneut vors Bundesverfassungsgericht (BVerG) ziehen.

Im März hatten die Karlsruher Richter den Aufmarsch verboten. Doch die könnten jetzt anders entscheiden: „Die NPD versucht mit weichgespültem Motto den Straftatbestand der Volksverhetzung zu umgehen“, sagt der Bochumer Richter Ralf Feldmann. Die Rechtsextremisten wenden sich nicht direkt gegen den Synagogenbau, sondern gegen überflüssige Steuerausgaben. Feldmann hofft auf eine realistische Einschätzung durch das BVerG: „Auch höchste Richter müssen sich nicht dümmer stellen, als unbedingt erforderlich.“ NAW