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Archiv-Artikel

Kindergeld für Arme

Ab Mitte 2004 gelten neue Armutsregeln. 140 Euro pro Kind, um Eltern über dem „Arbeitslosengeld II“ zu halten

Von U.H.

BERLIN rtr/taz ■ Für bedürftige Eltern soll es künftig einen neuen Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro pro Monat geben. Bisher hatte die Regierung einen Zuschlag von 100 Euro angekündigt. Der einkommensabhängige Kinderzuschlag soll verhindern, dass Eltern in das neue Arbeitslosengeld II rutschen, nur weil sie Nachwuchs zu unterhalten haben. Profitieren würden etwa 150.000 Kinder. So sieht es das „Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ vor – kurz „Hartz IV“ genannt. Der Entwurf soll am 13. August vom Kabinett verabschiedet werden, das Gesetz zum 1. Januar in Kraft treten.

Allerdings rechnet das Bundesarbeitsministerium nicht mehr mit sofortiger Umsetzung. Wie eine Sprecherin gestern bestätigte, soll das Gesetz erst zum 1. Juli 2004 wirksam werden. Das gilt sowohl für das Kindergeld für Bedürftige als auch für die geplante Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe.

Dieses neue Arbeitslosengeld II erhalten alle erwerbsfähigen Arbeitslosen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Es entspricht weitgehend der Sozialhilfe. Dies bedeutet für viele Bezieher von Arbeitslosenhilfe einen herben Einkommensverlust. Die monatliche Regelleistung soll in den alten Bundesländern einschließlich Berlins 297 Euro betragen, in den neuen Ländern 285 Euro. Hinzu kommen Erstattungen für Wohnungs- und Heizkosten. Betroffen sind 2,1 Millionen Haushalte mit rund 4,3 Millionen Personen.

Die Gesamtausgaben beziffert der Gesetzentwurf auf 15,4 Milliarden Euro von Juli bis Dezember 2004. 2005 sind es 25,3 Milliarden Euro, 2007 nur noch 23,3 Milliarden Euro. Die Kosten für den Kinderzuschlag sollen zwischen 120 Millionen Euro im Jahr 2004, 220 Millionen Euro 2005 und 190 Millionen Euro 2007 betragen. Hinzu kommen Mehrausgaben beim Wohngeld von rund einer Milliarde Euro. U.H.