in kürze DRIVE-IN-SCHALTER
: Nicht in Apotheken

Apothekenpflichtige Arzneimittel dürfen außerhalb der Notdienstzeiten nur in den Geschäftsräumen einer Apotheke verkauft werden. Ihr Verkauf über einen Außenschalter zu normalen Geschäftszeiten sei unzulässig, so der VerwGH von Ba-Wü (Az.: 9 S 1490/02). (epd)