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Archiv-Artikel

Weg zu Elite-Unis frei

Künftig dürfen Hochschulen, was ihnen lange verwehrt blieb: ihre Studierenden weitgehend selbst aussuchen

BERLIN taz ■ Der Bundestag hat die Voraussetzung für Elite-Unis geschaffen. Hochschulen dürfen, wenn der Bundesrat noch zustimmt, künftig 60 Prozent ihrer Studierenden eigenständig auswählen. Bislang wurden die Bewerber in den so genannten NC-Fächern, unabhängig von ihrem Interesse, den Unis zugewiesen. Dass damit nun weitgehend Schluss ist, haben Rot-Grün und Union gestern gemeinsam in einer Neufassung des Hochschulrahmengesetzes beschlossen.

Die maßgeblichen Hochschulpolitiker waren sich bis in die Wortwahl einig. Peter Frankenberg (CDU), Wissenschaftsminister in Baden-Württemberg, sah im Bundestag einen „großen Schritt nach vorne für die Hochschulautonomie“. Seine Bundeskollegin Edelgard Bulmahn (SPD) sagte, „die Hochschulen erhalten die Autonomie, die sie brauchen“. Nur Thomas Rachel (CDU) stichelte, die Reform des Hochschulzugangs sei „längst überfällig“ gewesen. Die FDP enthielt sich der Stimme – ihr geht die Auswahl nicht weit genug.

Die Rolle der „Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen“ (ZVS) wird durch das Gesetz neu definiert. Sie darf nur noch 40 Prozent der Studienplätze vergeben, je 20 Prozent der Studenten wird sie nach Abiturnote beziehungsweise nach Wartezeit an die Unis zuweisen. Denkbar ist, dass die Dortmunder ZVS bald ein stärkeres Gewicht als Informationsstelle erhält.

Am 9. Juli wird die Gesetzesänderung im Bundesrat abgestimmt, die Neuregelung soll für das Wintersemester 2005/2006 gelten. Betroffen von der Änderung sind die Fächer mit bundesweitem Numerus Clausus. Das sind derzeit sieben Studiengänge: Biologie, Betriebswirtschaftslehre, Medizin, Pharmazie, Psychologie, Tiermedizin und Zahnmedizin.

Die Professoren hatten an den Universitäten bisher schon das Recht, rund ein Viertel ihrer Studis auszuwählen, nahmen dies aber selten wahr. Es sei unsinnig, so ihr Argument, die Besten herauszupicken – und die abgelehnten Bewerber dann via ZVS doch wieder zugewiesen zu bekommen. PATRICK GRIESSER