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Archiv-Artikel

Forschung mit Embryonen

Nach jahrelangen Kontroversen soll die Forschung an embryonalen Stammzellen in Spanien künftig erlaubt sein. Nach einem Gesetzentwurf der konservativen Madrider Regierung dürfen dazu die bis zu 200.000 eingefrorene Embryonen genutzt werden, die bei künstlichen Befruchtungen in spanischen Geburtskliniken übrig geblieben sind. Voraussetzung ist zudem die Einwilligung der Eltern, die eine solche Befruchtung vornehmen ließen. Sie müssen entscheiden, ob sie die Embryonen zur Forschung freigeben, zerstören oder eingefroren lassen wollen. Das therapeutische Klonen soll weiterhin verboten bleiben. Um eine erneute Anhäufung von Embryonen zu vermeiden, dürfen Frauen künftig pro Fruchtbarkeitsbehandlung höchstens drei Eizellen befruchten lassen. Bislang waren zehn und mehr üblich. Außerdem dürfen die künftig eingefrorenen Embryonen nur zu Reproduktionszwecken genutzt werden. DPA

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