: Tür zu beim Hausbesuch
Datenschützer meldet rechtliche Bedenken gegen Hausbesuche zur Überprüfungen beim ALG II an
BONN afp ■ Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen Hausbesuche zu Überprüfungen beim Arbeitslosengeld II erhoben. Solche Hausbesuche hatte die Bundesagentur für Arbeit (BA) angekündigt. „Es ist daran zu erinnern, dass die Unverletzlichkeit der Wohnung verfassungsrechtlich geschützt ist“, sagte Schaar. Auch bislang sei es Außendienstmitarbeitern der Sozialämter nicht erlaubt, privaten Wohnraum ohne Einwilligung der Betroffenen zu betreten.
Bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe müsse das „informationelle Selbstbestimmungsrecht“ der Langzeitarbeitslosen gewährleistet sein, sagte der Datenschutzbeauftragte. „Der Erfolg der Umsetzung von Hartz IV wird entscheidend davon abhängen, dass alle Beteiligten fair miteinander umgehen“, betonte Schaar.
BA-Vize Heinrich Alt hatte am Wochenende angekündigt, die Bundesagentur behalte sich auch die Möglichkeit von Hausbesuchen vor. Die BA habe „den Ehrgeiz, den Missbrauch von Sozialleistungen so gering wie möglich zu halten“. Allerdings seien die BA-Mitarbeiter „keine Sozialdetektive“.