: Spender an der Kette
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf verhandelte einen bizarren Streit. Stadt Dormagen muss nun verraten, wer die Amtskette des OBs spendete
aus DüsseldorfANNETTE HAUSCHILD
Franz Josef Bauers aus Dormagen kann seine neuen Rechte nun nutzen: Er will wissen, wer Bürgermeister Reinhard Hauschild (CDU) die neue Amtskette für 5.200 Euro spendiert hat und beruft sich dabei auf das seit zwei Jahren gültige Informationsfreiheitsgesetz NRW. Nun gab ihm das Düsseldorfer Verwaltungsgericht Recht.
Hauschild hatte die Akteneinsicht mit der Begründung verweigert, dass die Spender um Anonymität gebeten hätten. Bei einer Offenbarung der Namen drohe der Stadt wirtschaftlicher Schaden. Gerade in der Zeit knapper öffentlicher Kassen seien Städte und Gemeinden auf private Zuwendungen angewiesen. Außerdem sei das öffentliche Interesse an dieser Sache gering.
Richter Norbert Chumchal wollte dem Oberbürgemeister nicht folgen: Er wertete das Interesse des Bürgers deutlich höher als den Wunsch von Hauschild, die Spender geheimzuhalten. Das Recht des Bürgers auf Auskunft und Akteneinsicht könne nur dann verwehrt werden, wenn Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse auf dem Spiel stehen oder wenn ein wirtschaftlicher Schaden drohe. Doch solche Hindernisse sah das Gericht für die Amtsketten-Affäre nicht.
Franz-Josef Bauers und sein Anwalt Adolf Robert Pamatat, der sich für die christlich-konservative Zentrumspartei um den Posten des Landrats bewirbt, zogen vor das Verwaltungsgericht, um die Stadt zur Herausgabe der Akten zu zwingen. Die tat weiterhin alles, um die Spender zu decken: Ein damals diskutiertes Anti-Korruptionskonzept der Stadt Dormagen wurde so verändert, dass das Verschweigen der Spender gedeckt war. So wucherten Spekulationen, bis sich ein Chemiekonzern und eine ortsansässige Bank als Gönner outeten, nur ein Spender ist noch nicht bekannt.
Der anonyme Dritte gab zwar unter dem Druck der Öffentlichkeit dem Bürgermeister sein Plazet, dennoch wollte Hauschils selbst am vergangenen Freitag den Namen nicht kundtun.
Die rot-grüne Landesregierung hatte vor zwei Jahren das Informationsfreiheitsgesetz geschaffen, um für die Bürger Bürokratenentscheidungen transparenter und auch leichter akzeptabel zu machen. Im Entwurf ist zu lesen: „Die Herstellung von Transparenz der öffentlichen Verwaltung ist daher eine Grundvoraussetzung bei der humanen Gestaltung der Informationsgesellschaft. Das Prinzip des freien Zugangs von Informationen ist wesentlicher Bestandteil des Demokratie- und des Rechtsstaatsprinzips.“ In etlichen Städten und Gemeinden des Landes nutzen Bürger das neue Recht, um Entscheidungen der kommunalen Behörden zu hinterfragen, zum Beispiel Cross-Border-Leasing-Geschäfte und Baumaßnahmen. Insbesondere Themen, die bislang in den nichtöffentlichen Sitzungen der Ratsgremien behandelt wurden, sind natürlich Gegenstand des öffentlichen Interesses.
Auch die Dormagener Bürger wollen Transparenz. Sie erschienen zahlreich zur Gerichtsverhandlung um Amtskette, schließlich handelt es sich hierbei um einen Musterprozess.
Hauschild will das Geheimnis weiterhin nicht lüften. Er übelregt nun, vors Oberverwaltungsgericht zu ziehen.