Richterspruch: Geldsegen von oben

Staat muss auch für Schwangerschaftsberatung zahlen, die abtreibungswilligen Frauen keine Beratungsscheine ausstellt. Unklar bleibt, wer wie viel Geld erhält

FREIBURG taz ■ Katholischer Eigensinn wird nicht bestraft. Schwangerschaftsberatungsstellen haben auch dann Anspruch auf Finanzierung durch den Staat, wenn sie keine Beratungsscheine ausgeben, die zu einer straffreien Abtreibung berechtigen. Dies beschloss das Bundesverwaltungsgericht gestern in Leipzig.

Die Richter beriefen sich auf das 1992 vom Bund erlassene Schwangerschaftskonfliktgesetz. Dieses verpflichtet die Bundesländer, flächendeckend Beratung für abtreibungswillige Frauen, aber auch für allgemeine Probleme von Schwangeren sicherzustellen. Erforderlich sind nach Ansicht der Richter Schwangerenberatungsstellen mit unterschiedlichem Profil, auch wenn sich die Aufgaben teilweise überschneiden.

Länder wie Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen hatten argumentiert, dass alle Aufgaben der Schwangerenberatung „aus einer Hand“ erfolgen sollten. Weil die Beratungsstellen vom Sozialdienst katholischer Frauen und der Caritas dazu nicht mehr in der Lage waren, bekamen sie seit einigen Jahren keine Zuschüsse mehr. Im Prinzip können die 260 Beratungsstellen unter dem Dach der Caritas nun staatliche Zuschüsse in Höhe von 80 Prozent ihrer Sach- und Personalkosten beantragen. Selbst Baden-Württemberg, das bisher am großzügigsten weiterförderte, hatte den katholischen Beratungsstellen nur 40 Prozent der Kosten erstattet.

Ob es jetzt aber bundesweit zu Nachzahlungen in Millionenhöhe kommt, ist noch nicht sicher. Denn eine Beratungsstelle muss nach Ansicht der Richter nur gefördert werden, wenn sie für ein „weltanschaulich vielfältiges“ Angebot erforderlich ist. Und die katholische Nische ist inzwischen fast flächendeckend durch Beratungsstellen des Vereins Donum Vitae besetzt, der auch Beratungsscheine ausstellt. (Az.: 3 C 48.03 u. a.) CHRISTIAN RATH