in kürze ANTISEMITISMUS : Keine Klassenfahrt
Wegen eines antisemitischen Spruchs in einem früheren KZ kann ein Schüler von einer Klassenfahrt ausgeschlossen werden, so das Verwaltungsgericht Göttingen gestern. Die Richter wiesen die Klage eines Realschülers aus dem Kreis Northeim zurück. (Az.: 4 A 4139/01) (dpa)