Parteiausschluss für Hohmann

Hessisches CDU-Parteigericht ahndet antisemitische Passagen in einer Rede, die der Bundestagsabgeordnete letztes Jahr hielt. Richter monierten „anstößiges Klischee“

WIESBADEN taz ■ Das Parteigericht der hessischen CDU schloss gestern den Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann aus der Landespartei aus. Die zwei ehemaligen und ein aktiver Richter sahen es als erwiesen an, dass Hohmann „schuldhaft und erheblich gegen die Grundsätze und die Ordnung der Partei verstoßen“ habe.

In Redepassagen am Tag der Deutschen Einheit 2003 habe Hohmann „Judentum und Bolschewismus argumentativ verknüpft“, hieß es in der auszugsweise veröffentlichten Erklärung. Damit habe Hohmann ein „anstößiges Klischee verwendet“, das schon die Nationalsozialisten missbraucht hätten, um die Tötung von Millionen von europäischen Juden zu rechtfertigen. Trotz heftiger Kritik auch aus der Union habe sich Hohmann „nicht eindeutig“ von seiner Rede distanziert. Damit habe Hohmann der CDU „schweren Schaden“ zugefügt.

Schon im letzten Jahr hatte die Unions-Bundestagsfraktion Hohmann ausgeschlossen. Gleich darauf wurden ihm auch die Mitgliedsrechte in der Partei aberkannt. Dagegen hatte Hohmann Widerspruch erhoben – den das Parteigericht nun auch zurückwies. „Angesichts des äußerst negativen Echos auf die Rede war ein sofortiges Einschreiten zur Schadensbegrenzung dringend geboten.“ Gestern war noch nicht klar, ob Hohmann mit dem Ausschluss aus der Landespartei automatisch auch nicht mehr Mitglied der Bundespartei ist – bei der hessischen CDU ging man aber davon aus.

Hohmann hatte bereits im Vorfeld angekündigt, dass er gegen einen eventuellen Parteiausschluss auf allen juristischen Ebenen vorgehen würde. Auf seiner Homepage kündigte er an, im Bundestag auch weiterhin „deutsche Interessen vertreten und der Politik der multikulturellen Gesellschaft entgegenwirken“ zu wollen und sich für „die Stärkung von Familien und christlicher Werte“ einzusetzen.

KLAUS-PETER KLINGELSCHMITT