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Archiv-Artikel

demo gegen polizei Falscher Ort

Das Anliegen der Demonstranten, die gestern vor dem Bochumer Polizeipräsidium gegen Präsidenten Thomas Wenner protestiert haben, war berechtigt. Wer die Reden der Neonazis vom Tag des Aufmarsches im Internet gesehen hat, fragte sich tatsächlich, wie die Polizei die antisemitischen Hetztiraden zulassen konnte – am Tag selbst wurden die Gegendemonstranten so weit abgeschirmt, dass sie kaum etwas mitbekamen. Besonders die Rede des NPD-Landesvize Claus Cremer, inzwischen aus dem Internet entfernt, lässt jeden Demokraten erschaudern: Juden sollten ihre Synagogen selbst zahlen. Wenn es antijüdisch sei, gegen Steuergeldverschwendung zu protestieren und nur das beste für sein Volk zu wollen, dann sei er antijüdisch und stolz darauf. Doch die Polizei war verunsichert: der Freibrief für den Aufmarsch der Nazis kam vom Bundesverfassungsgericht.

KOMMENTAR VON NATALIE WIESMANN

Grundsätzlich hat die Polizei zwar das Recht, wegen Volksverhetzung eine Demonstration aufzulösen. Nicht nur die Reden, auch Parolen wie „Juden raus... aus Palästina“ hätten dafür reichen müssen. Oder das Tragen von Nazi-Symbolen, die verboten sind. Nach und nach hätten sie die entsprechenden Leute aus dem Verkehr ziehen können. Doch mit dem Urteil des höchsten deutschen Gerichts im Nacken war es kein Wunder, dass sich der Polizeipräsident mit der Auflösung der Nazi-Kundgebung zurückhielt. Eine Massendemo vor dem Bundesverfassungsgericht würde auf jeden Fall mehr Wirkung erzeugen.