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Archiv-Artikel

Baufirma geht zunächst leer aus

Senat erringt vor Gericht Teilsieg bei der umstrittenen Anschlussförderung im Wohnungsbau. Diese darf bis zur endgültigen Entscheidung ausgesetzt werden

Von ROT

Der Senat hat vor Gericht einen ersten Teilsieg zum Ausstieg aus der Wohnungsbauförderung errungen. Medieninformationen zufolge wies das Oberverwaltungsgericht die Beschwerde einer Gesellschaft Bürgerlichen Rechtes (GbR) zurück, die die weitere Zahlung der Subventionen gefordert hatte. Andere Wohnungsunternehmen hatten allerdings schon mit Erfolg auf eine Weiterzahlung der ursprünglich vereinbarten Fördergelder geklagt.

Das Gericht begründete den Beschluss im jetzigen Fall damit, dass die BgR noch genügend Eigenvermögen habe, um die Zeit bis zu einer endgültigen Entscheidung über das vom Senat verhängte Ende der Förderung zu überbrücken. Bis dahin könnten allerdings drei Jahre vergehen. Im Februar hat der rot-rote Senat gegen den Widerstand von Stadtentwicklungssenator Peter Strieder (SPD) beschlossen, aus der milliardenteuren umstrittenen Anschlussförderung des sozialen Wohnungsbaus auszusteigen. Betroffen davon sind ungefähr 27.000 Wohnungen, die zwischen 1987 und 1997 gebaut wurden und seitdem großzügig vom Land Berlin bezuschusst werden. Das finanzschwache Land Berlin erhofft sich durch die Kappung der Anschlussförderung Einsparungen von rund zwei Milliarden Euro; ohne Ausstieg wären rund 3,3 Milliarden Euro fällig.

Hintergrund des Rechtsstreits ist die verfehlte Wohnungspolitik in Westberliner Tradition. Dennn die öffentliche Anschlussförderung wird fällig, wenn die Mieten nicht die eigentlichen Kosten, die so genannte Kostenmiete, erwirtschaften können. Durchschnittlich beträgt die Differenz zurzeit 4,50 Euro pro Quadratmeter gegenüber 12 Euro Kostenmiete.

Allerdings ist die Kostenmiete oft auch deshalb so hoch, weil die Gebäude zu teuer errichtet wurden. Frei finanziert hätte sich oft billiger bauen lassen, sind sich Mieterschützer sicher. Sie sehen im bisherigen System eine gigantische Vermögensverschiebung von der öffentlichen Hand zugunsten privater Investoren.

Die umstrittene Wohnungsbauförderung wurde zu Westberliner Zeiten erfunden. Um Menschen in der Stadt zu halten, wurden bei überdurchschnittlichen Baupreisen die Mieten durch Subventionen stark verbilligt. Innerhalb von 15 Jahren konnte ein Wohnungsunternehmen rund 80 Prozent der ursprünglichen Baukosten als Förderung einstreichen, innerhalb von 30 Jahren sogar 150 Prozent. ROT