Zu wenig Knöllchen?

Stadtamt ist hart: 20 von 22 befristet eingestellten Verkehrsüberwachern sollen die Arbeit verlieren

bremen taz ■ Kein glückliches Händchen hatte das Bremer Stadtamt offenbar zuletzt bei der Auswahl der bremischen KnöllchenschreiberInnen: 20 von derzeit 22 „Verkehrsüberwachern“, so der amtsdeutsche Titel, sollen nämlich ihren Job verlieren. Neues Personal wird dafür eingestellt. Schon seit Wochen sind die Stellen ausgeschrieben. Die ersten Bewerbungsgespräche laufen bereits.

„Der öffentliche Arbeitgeber nutzt nun eine Ausnahmeregelung aus dem Gesetz, um das Prinzip des Heuerns und Feuerns auch in den öffentlichen Dienst zu tragen“, kritisiert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) diesen Vorgang. Die vor zwei Jahren befristet eingestellten KollegInnen würden „vom Stadtamt entlassen“. Von „ausgelaufenem Arbeitsvertrag“ spricht dagegen der Sprecher der bremischen Innenbehörde.

Fest steht: Nur zwei der vor zwei Jahren eingestellten Knöllchenschreiber bekommen am 30. September einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Die Zahl der fest angestellten Überwacher erhöhe sich damit um zwei auf insgesamt 26, sagte Behördensprecher Dirk Hoffmann gegenüber der taz. Zugleich räumte er ein, dass es wünschenswert gewesen wäre, auch die anderen Überwacher weiterzubeschäftigen. Diese erfüllten jedoch nicht die an sie gestellten Anforderungen.

Ins Detail will Hoffmann nicht gehen – auch weil es sich um laufende Verfahren handele, die möglicherweise ein gerichtliches Nachspiel haben werden. In einigen der Fälle sei jedoch die Mindestanforderung in diesem Arbeitsbereich nicht erfüllt worden, bestätigte er die Darstellung der Polizeigewerkschaft GdP. Danach müssen VerkehrsüberwacherInnen mindestens 9.600 Mal im Jahr Verwarnungsgelder erheben – um den eigenen Arbeitsplatz zu refinanzieren. Unter diesem Vorbehalt waren die Stellen vor zwei Jahren eingerichtet worden.

Die GdP will dem Verwarnungsgeld nicht nur eine finanzpolitische Dimension zugestehen. Zu einer guten Arbeitsleistung gehörte auch das Einschreiten nach Ermessen. „Aber dieser Ermessensspielraum wird den Verkehrsüberwachern praktisch nicht zugestanden“, so GdP-Chef Horst Göbel. ede