in kürze STEUERN
: Erstattung fürs Studium

Forscher der Uni Osnabrück untersuchen neue Steuererleichterungen für Studenten. Die Rechtsprechung erkenne neuerdings Aufwendungen auch für das Erststudium als Erwerbsaufwendungen an, so die Uni. Absolventen, die während des Studiums nicht berufstätig waren, könnten vermutlich mit Steuererstattungen rechnen. (dpa)