: Mahler bezieht Altersruhesitz im Knast
Ex-NPD-Anwalt Mahler wird wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocaust zu sechs Jahren Haft verurteilt. Er hatte sich selbst angezeigt. Auch seiner rechtsradikalen Lebensgefährtin stehen wegen Volksverhetzung mehrere Jahre Haftstrafe bevor
VON FELIX LEE
Nun hat es ihn mal richtig derbe erwischt: Das Landgericht München hat den ehemaligen APO-Aktivisten und nun bekennenden Rechtsextremisten Horst Mahler am Mittwoch wegen Volksverhetzung zu sechs Jahren Haft verurteilt. Laut Anklage hatte Mahler unter anderem in einer Videoaufnahme den Holocaust als „die gewaltigste Lüge der Weltgeschichte“ bezeichnet und bestritten, dass die systematische Judenvernichtung im Dritten Reich stattgefunden habe. Zudem hatte Mahler eine CD mit einem Buch des verurteilten Holocaust-Leugners Germar Rudolf verschickt.
Der Vorsitzende Richter Martin Rieder begründete die Höhe der Strafe mit der abschreckenden Wirkung auf Nachahmer und der fehlenden Reue des Angeklagten, der das Verfahren als Bühne habe missbrauchen wollen. In langen Ausführungen während des Verfahrens leugnete Mahler den Völkermord an den Juden erneut. Rieder warf Mahler „nationalistisches Gequake“ vor. Mahler dränge sich seit 40 Jahren immer wieder in den Mittelpunkt, zunächst als Links-, später als Rechtsextremist. Der Verurteilte sei ein „selbstgerechter Darsteller, der seine Show abzieht“, sagte Rieder. Im Gerichtssaal habe er dies fortsetzen wollen, weil ihm andernorts niemand mehr zuhöre. Mahler wurde noch im Gerichtssaal verhaftet.
Wie gestört der inzwischen 73-jährige Rechtsextremist ist, wird daran deutlich, dass er sich wegen des Versendens der CD am 14. November 2007 selbst angezeigt hat. In einem Schreiben an die Empfänger dieser CD bat er sie, im Prozess als Zeugen gegen ihn auszusagen. „Ich weiß – und ich nehme in Kauf –, dass ich wegen dieser Anstrengung vor Gericht gestellt und zu einer Strafe verurteilt werde“, hieß es in diesem Anschreiben.
Es ist nicht die erste Haftstrafe von längerem Ausmaß, die er zu verbüßen hat. Mahler gehörte Anfang der 1970er-Jahre zur Gründungsgeneration der Roten Armee Fraktion (RAF) und wurde am 8. Oktober 1970 wegen der Beteiligung an der Planung zur Baader-Befreiung und an drei Banküberfällen zu 14 Jahren Haft verurteilt. Von 2001 bis 2003 war er Mitglied der NPD und gründete danach den 2008 als verfassungsfeindlich verbotenen „Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten“.
Seine Haft muss er vielleicht nicht allein verbüßen. Auch seine Lebensgefährtin, die rechtsextreme Anwältin Sylvia Stolz, steht vor Gericht. Die frühere Strafverteidigerin von Holocaust-Leugner Ernst Zündel ist eigentlich wegen Volksverhetzung bereits zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Schuldspruch muss wegen juristischer Fehler jedoch korrigiert werden, weswegen das Landgericht Mannheim erneut über die Höhe der Strafe befinden muss. Stolz hatte den Zündel-Prozess für antijüdische Hetze missbraucht und versucht, die Verhandlung mit volksverhetzenden Reden zu verschleppen. Als sie nach dem Mannheimer Urteil im Januar 2008 noch im Gerichtssaal verhaftet wurde, zeigte sie den Hitlergruß.