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Archiv-Artikel

die meinungssicherer

KEK & Co.

Von STG

Die KEK heißt in lang zwar „Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich“, ist aber nur für das private Fernsehen zuständig. Seit 1997 überprüft sie die Einhaltung der Bestimmungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen. Bei der Einführung neuer Sender oder Veränderungen der Besitzverhältnisse beurteilt die KEK, ob ein Unternehmen durch seine Programme eine vorherrschende Meinungsmacht erlangt. Dabei berücksichtigt sie in geringerem Maße auch, ob Konzerne noch in anderen Bereichen wie z. B. am Pressemarkt aktiv sind. STG