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Archiv-Artikel

Der begrenzte Charme von Aktienoptionen

Fonds-Firma Union Invest nennt Kriterien für die Eingrenzung von Managergehältern. Deckel für Optionen

FRANKFURT/M. taz ■ Bei der Festsetzung von Vorstandsgehältern in Aktiengesellschaften liege einiges im Argen, bemängelt die Fondsgesellschaft Union Invest. Die Anlagetochter der Genossenschaftsbanken erklärte gestern in Frankfurt, viele Spitzenmanager profitierten auch dann von ihren Aktienoptionen, wenn der Aktienkurs ihres Unternehmens nur geringfügig steige – oder die Konkurrenz gar besser dastehe. Und sollte der Kurs der Anteile aufgrund von Missmanagement sogar fallen, hätten die „Optionsberechtigten“ keinen Schaden, kritisierte der Leiter des Aktienfondsmanagements von Union Invest, Jens Wilhelm.

Die Firma verfeinert regelmäßig ihre Kriterien für eine angemessene Ausrichtung der Aktienoptionsprogramme – einem variablen Gehaltsbestandteil in den meisten Vorstandsetagen. Zu den Mindeststandards gehört laut Union Invest beispielsweise das Eigeninvestment. Nur Vorstände, die wenigstens ein paar Euro für die Aktienoptionen aus eigener Tasche bezahlen müssten, seien doch motiviert, „ihre“ Firma – und damit den Aktienkurs – weiter voranzubringen, so auch Union-Fondsmanager Rolf Drees. Ein weiteres Kriterium besagt, dass der Aktienkurs wenigstens um sieben Prozent jährlich steigen müsse, ehe das Management die gewährte Aktienoption wahrnehmen dürfe. Union Invest orientiert sich dabei an der „risikolosen Rendite“ aus Bundesanleihen von zur Zeit vier Prozent. Bei Aktien seien dann noch drei Prozent Risikoprämie dazuzurechnen. Daneben müsse die Kursentwicklung permanent mit der bei Konkurrenten verglichen werden. Nur wenn die eigene Aktiengesellschaft besser da stehe als andere, sei eine zusätzliche Vergütung über Optionsprogramme gerechtfertigt. Ansonsten nämlich würden die Manager etwa von einer günstigen Branchenkonjunktur profitieren – gänzlich unverdient. Unter diesen Bedingungen müsse sich das Management tatsächlich sputen – im Interesse aller Beschäftigten und der Aktionäre, sagt Union.

Dokumentiert werden müssten Aktienoptionsprogramme natürlich auch, so Wilhelm – und zwar dort, wo sie hingehörten, weil sie schließlich Personalkosten seien: in der Gewinn- und Verlustrechnung. Geschehe das nicht, stelle sich die Ertragslage des Unternehmens falsch dar. Eng begrenzt werden müsse der Berechtigtenkreis ohnehin – und der Wert „gedeckelt“. „Auf diese Weise bleibt gewährleistet, dass die Kosten des Programms nicht aus dem Ruder laufen.“

Gelobt vor allem für den hohen Eigeninvestmentanteil bei jeder Option wurden dann Lufthansa und BASF. Die „rote Laterne“ tragen Fresenius und Infineon gemeinsam. Die Renditeziele seien dort „unklar“ formuliert und die Optionsprogramme nicht in der Bilanz dokumentiert. Bei Fresenius etwa sei das Programm dazu noch sehr umfangreich, so dass der Besitz der Aktionäre – der Wert des Unternehmens – um mehr als vier Prozent „verwässert“ werden könne. Im Vergleich mit dem Vorjahr gebessert hätten sich dagegen die Programm der Deutschen Post und E.ONs.

KLAUS-PETER KLINGELSCHMITT

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