: paragraf 129a
Selten gegen Rechts
Paragraf 129a des Strafgesetzbuches verbietet die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie die Werbung und Unterstützung hierfür. Bisher wurde die Bestimmung hauptsächlich gegen linke Strukturen angewandt. Bei rechten Terrortaten ging die Bundesanwaltschaft oft von Einzeltätern aus, so etwa als der Student Gundolf Köhler 1980 einen Anschlag auf das Münchener Oktoberfest verübte.
Seit Beginn der 90er-Jahre wurden Brandanschläge und Angriffe auf Ausländer zwar oft in Gruppen begannen, diesen fehlte es jedoch häufig an Dauerhaftigkeit und fester Struktur. Die 1980 verbotene Wehrsportgruppe Hoffmann war hauptsächlich im Ausland aktiv und konnte deshalb nicht als terroristische Vereinigung verfolgt werden. Ausländische terroristische Vereinigungen werden erst seit 2002 vom deutschen Strafrecht erfasst (Paragraf 129b).
Rechtsextreme Morde und Körperverletzungen wurden in den letzten zehn Jahren allerdings auch ohne Annahme einer terroristischen Vereinigung hart bestraft. Paragraf 129a erleichtert vor allem Ermittlungen ohne klaren Tatverdacht. CHR