: Hoheitsrecht am Hafen
Fest in Bremer Hand
Nach Geheimverhandlungen erwarb die Hansestadt Bremen 1827 vom Königreich Hannover für 74.000 Taler 88,7 Hektar Land an der Wesermündung und baute dort – 60 Kilometer flussabwärts – einen Seehafen. Der Grund: Die großen Handelsschiffe konnten Bremen nicht mehr anlaufen, weil die Weser immer mehr versandete.
Die Nazis verschmolzen die Hafenstadt 1939 mit dem benachbarten (preußischen) Wesermünde. Die Häfen blieben allerdings Bremer Hoheitsgebiet. Nach dem Krieg drängte insbesondere der Bremer Bürgermeister Wilhelm Kaisen darauf, ganz Wesermünde dem Land Bremen zuzuschlagen, den Landstrich zwischen den beiden Städten aber außen vor zu lassen. Mit Bauern, so die Überlieferung, wollte er „nichts zu tun haben“. Die britischen und US-amerikanischen Besatzer stimmten Kaisens Vorstellungen gegen den Willen des niedersächsischen Ministerpräsidenten Hinrich Kopf 1947 zu. Mit der Gründung des Landes Bremen wurde Wesermünde zugleich in Bremerhaven umbenannt.
Die Überseehäfen in Bremerhaven gehören immer noch zum Hoheitsgebiet der Stadt Bremen. Daher sieht Bremerhaven etwa von den dort erwirtschafteten Gewerbesteuern – 2002 waren es 3,6 Millionen Euro – keinen Cent. Die knapp 40 EinwohnerInnen des so genannten „stadtbremischen Überseehafengebiets“ in Bremerhaven haben am 28. September kein Wahlrecht: Sie sind BremerInnen.
Die Bremer Landesverfassung garantiert Bremerhaven Sonderrechte, etwa die Hoheit über das Schulwesen und die Polizei. Die Seestadt hat eine eigene Stadtverordnetenversammlung und einen Magistrat samt Oberbürgermeister. Sie stellt 16 von 83 Abgeordneten der Bremer Bürgerschaft (Land) – und hat eine eigene 5-Prozent-Sperrklausel. Dadurch schaffte es im Mai sowohl ein Vertreter der FDP als auch einer der rechten DVU in den Bremer Landtag. sim