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Archiv-Artikel

Entsorgungsbetriebe spielten auch Tennis

Wirtschaftsprüfer untersuchen die Vorwürfe gegen die Führungsetage der Bremer Entsorgungsbetriebe (BEB): Auch Tennis wurde auf Kosten des Hauses gespielt. Und die Dienstwagen waren für die Stadt keineswegs kostenneutral

Von kawe

Bremen taz ■ Ein ganzes System von Vergünstigungen, die im öffentlichen Dienst untypisch und nicht erlaubt sind – darauf deuten die bisherigen Ergebnisse der behördeninternen Ermittlungen in Sachen Bremer Entsorgungsbetriebe hin. Das Umweltressort informierte darüber jetzt Vertreter der drei Bürgerschaftsfraktionen.

Beispiel Betriebssportgruppe: Die wenigen auserwählten BEB-Mitarbeiter, die sich hier fit hielten, leisteten sich offenbar nicht nur die Sportkleidung fürs Tennisspielen aus den Einnahmen der Müllgebühren, sondern mieteten auch die Tennishalle auf Betriebskosten. Unterm Strich angeblich 25.000 Euro.

Schon mehr Mitarbeiter genossen ihre Vorteile von der großzügigen Art, in der die BEB das Jahresabo für den Sportclub zahlte. Selbst „Mobile Massage-Dienste“ konnten auf Firmen-Rechnung bestellt werden.

Kern der Vorwürfe war am Anfang die extensive Gewährung von Dienstwagen. Dieser Komplex scheint weitgehend aufgeklärt, seitdem die Wirtschaftsprüfer der PWC die Angaben der BEB-Chefs überprüft haben. Kaum ein Privatunternehmen verzichtet darauf, Autos zur Belohnung und Abstrafung einzusetzen. Das wollte offensichtlich auch der Chef der BEB – und die Mitarbeiter wurden so breit bedient, dass selbst der Personalrat wie ein Mann hinter seinem Boss steht.

Kluve hatte behauptet, durch die zur Verfügung gestellten Limousinen für immerhin neun Führungskräfte (PKW der Oberklasse, ab 30.000 Euro aufwärts) der gerade 100 Mann starken BEB sei der Stadt kein finanzieller Nachteil entstanden, im Gegenteil: Beim Verkauf habe es unter dem Strich ein Plus in der Landeskasse gegeben. Die Wirtschaftsprüfer, so wurde den Parlamentariern am Donnerstagnachmittag erläutert, werden in ihrem Bericht der Darstellung des BEB-Chefs deutlich widersprechen.

Nach geltendem Recht dürfe ein staatlicher Betrieb zunächst einmal seine Mitarbeiter nicht nach eigenem Ermessen mit Vorteilen, wie es die privat nutzbaren Dienstwagen sind, belohnen oder an sich binden. Die Mitarbeiter müssten ein Nutzungsentgeld bezahlen, und die private Nutzung müsse auf eine bestimmte Kilometerleistung begrenzt und kontrolliert werden. Bei den „Dienstwagen“ der BEB-Führungskräfte sind dagegen keine Fahrtenbücher verlangt worden, die Nutzung der PKW durch Familienmitglieder war nicht untersagt, auch Auslandsfahrten (Urlaub) waren an der Tagesordnung – die Dienstwagen wurden praktisch wie private PKW genutzt.

Der Nutzen, den die BEB-Mitarbeiter von ihren Wagen hatten, lässt sich nur abschätzen. Die Gutachter der PWC gehen davon aus, dass drei Viertel der Kilometer private waren. Wenn der BEB-Chef ein Nutzungsentgeld eingefordert hätte, wären insgesamt an die 100.000 Euro fällig gewesen. Wenn andererseits die Limousinen ohne die Abnutzung durch private Reisen verkauft worden wären, hätten die BEB mehr dafür erlösen können. Allein an Benzinkosten für private Fahrten übernahm die Behörde 35.000 Euro.

Dass in der Rechnung des BEB-Chefs unterm Strich dennoch ein Plus steht, beruht nach der Kontrolle der Wirtschaftsprüfer auf einem schlichten Trick. Denn sowohl im Jahr 2002, in dem die Geschichte dieser Dienstwagen-Affäre begann, wie auch 2003 war die Bilanz der Dienstwagen für die BEB nicht kostenneutral – selbst wenn man die der BEB entgangenen Nutzungsentgelte unberücksichtigt lässt. Und wenn die Behörde nicht interveniert hätte, dann sähe die Bilanz für 2004 genauso aus, sagen die Wirtschaftsprüfer. Der von Kluve angeführte Vorteil sei nur rechnerisch entstanden, weil die Baubehörde den Mitarbeitern zum 1. Juli 2004 die private Nutzung komplett untersagt habe. Daraufhin wurden alle Limousinen bis auf die des Chefs verkauft. Und allein diese Verkaufserlöse schmücken jetzt die Abschlussbilanz.

Der Betriebsausschuss der Bremer Entsorgungsbetriebe wird sich am 21. September mit den Vorwürfen befassen, die zur Suspendierung des Amtsleiters Richard Kluve führten. kawe