EINSPRUCH – SO GEHT’S

Noch bis zum 23. April können alle Bürger ihre Bedenken gegen die Verlängerung der Autobahn 100 an den Senat schicken. Direkt betroffen von dem Bau muss man dafür nicht sein. Es können sich also nicht nur die Bewohner jener vier Häuser beschweren, die dem Bau der Autobahn weichen sollen, sondern alle, die mehr Autoverkehr in der Stadt befürchten. Der Einspruch ist an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zu richten, Referat GR B, Württembergische Straße 6, 10707 Berlin; Faxnummer (0 30) 90 12 37 12. Der Einspruch ist kostenlos. Voraussichtlich gegen Ende dieses Jahres wird der Senat die Einwände dann bei einem öffentlichen Termin erörtern und höchstwahrscheinlich zurückweisen. Erst danach fällt der formale Planfeststellungsbeschluss, gegen den dann vor Gericht geklagt werden kann. HEI