: Landowsky macht Plus
Landgericht weist Schadensersatzklage gegen früheren Bankchef und CDU-Fraktionsvorsitzenden sowie andere Ex-Topmanager ab. Stattdessen muss Bankgesellschaft Landowsky sogar Geld zahlen
von STEFAN ALBERTI
Die Hoffnungen auf rechtliche Konsequenzen für die Hauptfigur der Berliner Bankaffäre haben einen herben Dämpfer bekommen. In der 105. Zivilkammer des Landgerichts scheiterte gestern eine Millionen schwere Schadenersatzklage gegen den früheren Chef der BerlinHyp und CDU-Fraktionsvorsitzenden Klaus-Rüdiger Landowsky sowie weitere Ex-Topmanager der Bankgesellschaft Berlin, zu der die BerlinHyp gehört.
„Die Klage ist abgewiesen“, bestätigte die Pressestelle des Kammergerichts der taz. Zudem entsprach das Gericht in Höhe von fast 48.000 Euro einer so genannten Wiederklage aus dem Kreis der Beklagten. Nach taz-Informationen hatte allein Landowsky mit einer solchen Klage gekontert. Im Ergebnis heißt das: Die frühere CDU-Größe kommt nicht nur um Schadenersatz herum, sondern kassiert noch Geld von seinem früheren Arbeitgeber. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
Die Bankgesellschaft hatte in der Klage von ihren Exmanagern 5 Millionen Euro Schadenersatz gefordert. Im Kern argumentierte sie, Kredite seien pflichtwidrig vergeben worden. Ein Darlehen an die von zwei Ex-CDU-Funktionären geführte Aubis-Gruppe und eine zeitnahe Spende von 40.000 Mark an die CDU hatte den Bankenskandal ausgelöst. In dessen Folge zerbrach 2001 die große Koalition und ging die Bankgesellschaft beinahe unter.
Landowsky selbst gab gestern gegenüber der taz vor, das Urteil nicht zu kennen, und mochte die Entscheidung deshalb nicht kommentieren. Er sah sich aber in seiner früheren Aussage bestätigt, er habe volles Vertrauen in die Rechtsprechung. „Ich habe mich zivil- und strafrechtlich stets korrekt verhalten.“
Die Bankgesellschaft Berlin AG lehnte eine Bewertung des Urteils ab. „Wir kommentieren keine einzelnen Vorgänge“, sagte Sprecherin Christine Peters. Sie mochte sich auch nicht dazu äußern, ob die Bank das Urteil akzeptiert oder dagegen in Berufung geht. Laut Peters sind weitere Prozesse noch im Gange.
Führende Aufklärer des Bankenskandals klangen hörbar enttäuscht, als die taz sie mit der Nachricht vom Urteil konfrontierte. Der frühere Grünen-Fraktionschef Wolfgang Wieland, nach Zerbrechen der großen Koalition als Justizsenator treibende Kraft, mochte jedoch nicht von einer Überraschung sprechen. Von Anfang an sei klar gewesen, dass Schadensersatz nur schwierig durchzusetzen sein würde, weil dafür konkretes Fehlverhalten nachzuweisen ist.
Als noch schwieriger galt es, Landowsky und anderen Bankmanagern rechtssicher die Pensionen zu streichen. Das hält Wieland nach diesem Urteil – wenn es Bestand hat und der Fall nicht vor das Oberlandesgericht oder den Bundesgerichtshof geht – für aussichtslos.
Anders als Wieland sagte der Chef des parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Bankgesellschaft, Frank Zimmermann (SPD), er sei „schon ein bisschen überrascht“ von der Entscheidung. Die von der renommierten Großkanzlei Clifford Chance und Pünder verfasste Klageschrift sei gut gewesen und die Antragsbegründung sehr plausibel. „Ich gehe davon aus, dass die Bank die Möglichkeit von Rechtsmitteln prüft.“