MEDIZIN NICHT ZUGELASSEN
: Von Kassen zu zahlen

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen in bestimmten Fällen auch nicht zugelassene Medikamente nach einem Gerichtsurteil zahlen. Laut den Richtern ist Voraussetzung dafür, dass es bei einer lebensbedrohlichen Erkrankung keine Alternative zu dem Mittel gibt und deshalb eine notstandsähnliche Situation besteht. (dpa)