: Keine Waffen in Privathand
betr.: „Amoklauf mit der Waffe des Vaters“, taz vom 12. 3. 09
Aufgewühlt durch die Mitteilung vom Amoklauf sind wir entsetzt, dass so etwas möglich ist. Warum wurden die Gesetze nicht bereits nach dem Amoklauf 1999 angepasst? Unserer Meinung nach sollten angemeldete Waffen grundsätzlich nur in offiziellen Waffenkammern gelagert werden dürfen. Hier könnte eine Waffensteuer greifen, um vernünftiges Personal dafür zu gewinnen, dass die Waffen und abgezählte Munition für angemeldete Schießübungen oder Jagden herausgegeben werden. Das könnte nach dem Vorbild bei der Bundeswehr geschehen. Auch dort werden Waffen nur gegen Vorlage einer Waffenbesitzkarte ausgehändigt. Die Lagerung in privaten Haushalten sollte absolut verboten werden!
Um Folgetäter nicht zu motivieren, sollte die Berichterstattung zwar stattfinden – jedoch sollten verstärkt die Konsequenzen für die Angehörigen des Täters dargestellt und veröffentlicht werden. Es muss erreicht werden, dass solche Taten nicht als Heldentaten sondern als unrühmlich und schwach dargestellt werden.
CATHÉRINE ALPHONSO, BJÖRN SEIFERT, Hamburg