Textilmarkt Kik zahlt sittenwidrig

HAMM dpa ■ Die Bezahlung von 5,20 Euro Stundenlohn von zwei Minijobberinnen durch den Textildiscounter Kik hat das Landesarbeitsgericht Hamm als sittenwidrig eingestuft. Das Unternehmen wurde gestern zu Nachzahlungen an die beiden geringfügig Beschäftigten verurteilt. Damit wurde die Entscheidung des Arbeitsgerichts Dortmund vom vergangenen Jahr bestätigt. Es lägen „sittenwidrige Vergütungen“ vor, so der Vorsitzende Richter Werner Ziemann. Außerdem seien die Arbeitsverträge in mehreren Punkten gesetzeswidrig. Eine Revision wurde in beiden Fällen nicht zugelassen.