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Archiv-Artikel

Ein Gesetz, von dem die Telekom profitiert

Die Bundesregierung setzt die Europäische Telekommunikationsrichtlinie um. Eigentlich soll sie den Wettbewerb stärken, in Deutschland schützt sie aber voraussichtlich ein Monopol. Das Nachsehen hat vor allem der Verbraucher

BERLIN taz ■ Zu träge sind die Deutschen in der Umsetzung der europäischen Telekommunikationsrichtlinie – das findet zumindest die EU-Kommission. Letzten Mittwoch hat Brüssel Deutschland sowie sieben weiteren Staaten ein Verfahren angedroht, wenn nicht endlich Bewegung in den deutschen Telekommunikationsmarkt komme. Morgen soll das Bundeskabinett nun endlich die Novelle des Telekommunikationsgesetzes verabschieden. Ob die Neufassung der EU schmeckt?

Ziel der EU-Richtlinie ist es, den Wettbewerb zwischen einzelnen Technologien auch über EU-Grenzen hinweg zu stärken. Die Konkurrenten der Deutschen Telekom zumindest bezweifeln, dass die EU-Gesetzesvorlage diesem Ziel tatsächlich gerecht wird. Sie hegen den Verdacht, die Telekom würde ihre immer noch überwältigende Marktmacht ausnutzen. Bislang können sie sich an Matthias Kurth und seine Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post wenden. Denn es ist schon jetzt die Aufgabe der Behörde, „die Kleinen“ vor dem Goliath Telekom zu schützen, indem sie jeglichem Verdacht auf Marktmissbrauch nachgeht und durch Chancengleichheit den Wettbewerb fördert.

Zwar können die Wettbewerber auch nach Umsetzung der EU-Vorgaben vermeintliche Verstöße der Telekom bei der Regulierungsbehörde anprangern. Dieser jedoch sind die Hände gebunden, da letzten Endes die Kommission entscheidet, ob es sich tatsächlich um eine Wettbewerbsverletzung handelt.

Die EU-Regeln sollen Einheitlichkeit in Europa gewährleisten, doch der künftig in jedem Fall längere Gang durch verschiedene Instanzen verschiebt Entscheidungen ins Unendliche. Die so entstehende Ungewissheit raubt den Wettbewerbern die Planungssicherheit. Dies kann durchaus Auswirkungen auf den deutschen Markt haben, denn die Verträge für Call-by-Call laufen 2005 aus und die Preislandschaft ist dann wieder ungeklärt.

Noch ein weiterer Aspekt der Gesetzesnovelle bereitet der Telekom-Konkurrenz Kopfzerbrechen: Künftig kann die Deutsche Telekom mit neuen Angeboten auf den Markt treten, ohne den Wettbewerbern Zugang zu den technischen Voraussetzungen zu gewähren. Die Telekom und ihre Tochterunternehmen erlangen so einen Vorteil, da die Konkurrenten auf die Vorprodukte der Telekom angewiesen sind. Dies mindert die Chancen der Anbieter auf wahren Wettbewerb.

Für die Verbraucher bedeuten die Veränderungen vor allem, dass sie sich damit werden abfinden müssen, dass Telekom-Konkurrenten die Preise nicht mehr ins Bodenlose trudeln lassen können. NICOLE MESSMER