„Formalitäten allein helfen nur wenig“

Interview mit Ariane Lauenburg, Expertin für den grauen Kapitalmarkt bei der Zeitschrift „Finanztest“

taz: Das Gesetz tritt am 1. Juli 2005 in Kraft. Neu ist die Prospektpflicht für Anbieter von Beteiligungen an Unternehmen, die Sparern in der Vergangenheit als Einmalanlage oder Ratensparplan verkauft wurden. Was ändert sich?

Ariane Lauenburg: Anlegern muss ab Juli 2005 ein Verkaufsprospekt ausgehändigt werden, der umfassend über das Unternehmen sowie die Chancen und Risiken der Geldanlage informiert. Der Prospekt muss von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen binnen zwanzig Werktagen geprüft werden. Erst dann, wenn die Behörde ihn genehmigt hat, dürfen Anbieter mit dem Angebot auf den Markt.

Ist dies eine erhebliche Verbesserung für Verbraucher?

Nur bedingt. Es handelt sich bei der Prüfung durch die Bundesanstalt nur um eine rein formale Prüfung, nicht um eine Qualitätskontrolle. Eine solche formale Kontrolle hilft den meisten Anlegern aber nicht. Denn auch bisher haben die meisten Anbieter des staatlich nicht beaufsichtigten grauen Kapitalmarkts ihre Angebote schon mit einem Prospekt versehen; mit vielen Seiten und Hunderten von unverständlichen Erklärungen. Möglicherweise wird es jetzt eine übersichtlichere Gliederung des Prospekts geben, sprich die Risikohinweise werden nicht erst auf Seite 98 stehen, wo sie niemand mehr liest. Strengere Formalitäten allein helfen nur wenig. Deshalb hoffe ich, dass die Verordnung, die jetzt im Rahmen des Gesetzes erarbeitet wird, verbraucherfreundliche Vorgaben macht. Das heißt, dass die Art der Anlage, das Ziel der Anlage, die Sicherheit, die Laufzeit, die Rendite und die Risiken der Anlage gleich vorn im Prospekt stehen müssen und zwar deutlich.

Wie sieht ein Prospekt aus, der den Anforderungen der Verbraucherschützer entspricht?

Ein Prospekt zu einer Kapitalanlage sollte die Risiken der Anlage auf der ersten Seite fett gedruckt veröffentlichen. Außerdem müssen Kapitalanlagen richtig benannt werden. Der Anleger sollte wissen, ob er sich als stiller Gesellschafter oder Kommanditist an einem Unternehmen beteiligt und was das bedeutet. Es ist doch kein Wunder, dass hunderttausende Anleger auf riskante Unternehmensbeteiligungen hereinfallen sind, die ihnen beispielsweise als Pensionssparplan, Ratensparplan oder Beteiligungsfonds angeboten wurden. Da ahnen Sparer doch nicht, dass sie Mitunternehmer werden und für Verluste der Gesellschaft einstehen müssen.

INTERVIEW: S. WEIDNER