Geld zurück bei überbuchtem Flug

BRÜSSEL dpa ■ Passagiere von europäischen Fluggesellschaften haben bei Überbuchung oder Verspätung ab Ende 2004 Anspruch auf Entschädigung. Darauf verständigten sich Europäisches Parlament und EU-Ministerrat gestern in Brüssel. Zudem wurde die EU-Kommission beauftragt, Vorschläge zu erarbeiten, um auch Entschädigungen bei Verspätungen der Bahn und in der Schifffahrt geltend machen zu können. Die Regelungen für den Luftverkehr sehen bei Überbuchung Entschädigungen bis zu 600 Euro vor. Bei Verspätungen von mindestens fünf Stunden kann der Fluggast sein Geld binnen sieben Tagen zurückfordern. Bei Anschlussflügen muss der Passagier von der Fluggesellschaft kostenlos zum Ausgangspunkt der Reise zurückgebracht werden. Nach EU-Angaben sind jährlich zehntausende Passagiere von Verspätungen im Flugverkehr betroffen.