: Handreichungen
Gebärdensprachdolmetscher arbeiten überall dort, wo sie gebraucht werden, meist jedoch im Lern- und Weiterbildungsbereich. Firmen, die Gehörlose beschäftigen, müssen beim Integrationsamt der Sozialbehörde einen Antrag stellen, in dem sie begründen, wie viele Dolmetscher sie für welchen Zweck und wie lange brauchen. Der Vertrag ist üblicherweise auf ein Jahr befristet und muss danach erneut bewilligt werden. Die Hamburger Universität beschäftigt am Institut für Deutsche Gebärdensprache (IDGS) zwei fest angestellte Dolmetscher, das ist aber eine Ausnahme. Die meisten arbeiten freiberuflich und werden vom Gehörlosenverband, Bernadottestraße 126, 22605 Hamburg, ☎ 88 20 51 (Schreibtelefon), vermittelt. Die Bezahlung der Dolmetscher übernehmen entweder das Sozialamt (für Übersetzungen an der Uni), das Integrationsamt (am Arbeitsplatz) oder die jeweiligen Behörden und Gerichte. Gebärdensprachen entsprechen den Landessprachen – auch bei den regionalen Dialekten (zum Beispiel Moin, moin oder Grüß Gott) –, es gibt aber auch eine Art Esperanto. Am Hamburger IDGS wird Deutsch mit norddeutschen Feinheiten gelehrt. www.sign-lang.uni-hamburg.de tap