RICHTERSCHELTE
: Anwalt muss zahlen

Rechtsanwälte können auch dann wegen Beleidigung bestraft werden, wenn sie sich nur intern abfällig über einen Richter äußern. Ein Verteidiger muss 4.500 Euro Strafe zahlen, weil er in einem Mandantenbrief über einen „unfähigen und faulen“ Richter schrieb, „an dessen Verstand man mit Fug und Recht zweifeln muss“. (dpa)