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Archiv-Artikel

„Selten so einfach gespart“

Bremer Mieterschutzbund rät Mietern, vorm Auszug fachlichen Rat einzuholen. Anlass sind zwei jüngst gewonnene Prozesse zur Frage der Schönheitsreparaturen

Von ede

bremen taz ■ Der Bremer Mieterschutzbund frohlockt. Mieter könnten zurzeit viel Geld sparen, wenn sie sich vor dem Auszug fachlichen Rat zur ewigen Streitfrage Schönheitsreparaturen holen würden. Anlass sind unter anderem zwei gewonnene Prozesse vor dem Bremer Amtsgericht. Dabei wehrten sich zwei vom Mieterschutzbund vertretene Mieter von Gewoba und Bremische erfolgreich gegen Forderungen ihrer Vermieter.

Die Wohnungsbaugesellschaften hatten Geld für Schönheitsreparaturen verlangt. Das Amtsgericht wies dies unter Verweis auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs BGH zurück und kritisierte auch Zusatzklauseln in den vorgelegten Mietverträgen.

Zur Erinnerung: In einem Urteil vor wenigen Wochen hatte der BGH entschieden, dass feste Renovierungsvorgaben Mieter über Gebühr belasten. Renovierungen müssten sich vielmehr nach dem tatsächlichen Renovierungsbedarf richten. Zusatzklauseln, wonach der Vermieter je nach dem Grad der Abnutzung eine frühere oder spätere Renovierung verlangen könne, reichten nach Ansicht des Amtsgerichts nicht aus, die vom BGH festgestellte Benachteiligung durch feste Renovierungsfristen aufzuheben. Zur Begründung hieß es: Da der Mieter dafür einen „besonderen Ausnahmefall“ darlegen müsse, gebe es keine echte Korrektur der starren Fristenregelung. Der Mieter sei vielmehr auf das „billige Ermessen“ des Vermieters angewiesen. Dies sei eine hohe Hürde, so dass im Ergebnis die gesamte Schönheitsrenovierungsklausel unwirksam sei. Der Mieterschutzbund reagierte zufrieden: Die Entscheidung des Amtsgerichts habe mehr Rechtssicherheit gebracht. Allerdings erwartet man dort, dass die Gegenseite in einem der beiden Fälle in die nächste Instanz geht. Bei der Gewoba ist man überzeugt, dass die Mietverträge einer Überprüfung vor dem BGH standhalten würden. Bei der Bremischen hieß es, der Streit betreffe einen alten Mietvertrag. ede