: Urteil für den Eheschutz
Verfassungsrichter: Steuersplittingvorteil aus zweiter Ehe darf nicht Unterhalt an Expartner zugeschlagen werden
KARLSRUHE dpa ■ Wiederverheiratete Geschiedene müssen künftig in vielen Fällen weniger Unterhalt an die Expartner zahlen. Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts darf der steuerliche Splittingvorteil aus einer neuen Ehe nicht mehr wie bisher bei der Bemessung des Unterhalts für den Expartner mitgerechnet werden. Diese Praxis verstoße gegen den Eheschutz im Grundgesetz, so die Richter.
Nach der Karlsruher Entscheidung können Betroffene ihre Unterhaltspflichten für die Zukunft per Abänderungsklage beim Familiengericht neu berechnen lassen (Az.: 1 BvR 246/93 u. 2298/94 – 7.10.03). Michael Salchow, Vorsitzender des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht, begrüßt das Urteil: „Damit fällt ein wesentlicher Punkt, der bisher die Zweitfamilien benachteiligt hat.“