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Archiv-Artikel

Kein Artikel zu Luftabwehr

Rot-Grün will das Grundgesetz für das neue Gesetz über die Abwehr von Terrorangriffen im Inland nicht ändern

BERLIN dpa ■ Die Bundesregierung plant trotz der Bedenken von Verteidigungsminister Peter Struck keine Klarstellung im Grundgesetz für die Abwehr von Terroranschlägen im Inland. Dem Innenministerium zufolge will das Kabinett das neue Luftsicherheitsgesetz voraussichtlich Mittwoch ohne Änderung des Grundgesetzartikels 35 verabschieden. Das Gesetz soll das Vorgehen von Regierung, Bundeswehr und Polizei bei einem Terrorangriff im Inland regeln. Dabei geht es vor allem um den Abschuss von entführten und als Waffen missbrauchten Flugzeugen.

Laut Artikel 35 kann ein Bundesland Streitkräfte bei Naturkatastrophen und bei besonders schweren Unglücksfällen anfordern. Nach Strucks Auffassung fällt ein Terrorangriff aber nicht in diese Kategorienl.