Greenpeace klagt gegen Brüstle

HAMBURG afp ■ Greenpeace hat angekündigt, beim Patentgericht in München Klage gegen den bekannten Stammzellenforscher Oliver Brüstle einzureichen. Mit der Klage auf Widerruf eines Patents Brüstles für die Nutzung von Stammzellen solle verhindert werden, dass menschliche Embryonen zu einer „kommerziellen Ware“ werden können, teilte Greenpeace gestern mit. Das 1999 erteilte Patent sei so formuliert, dass es eine Nutzbarmachung von Embryonen ermögliche, sagte Gentechnikexperte Christoph Then. Er betonte, nicht die Arbeit des Forschers grundsätzlich behindern zu wollen. Es gehe um eine „ethische Grenzziehung“. Greenpeace hatte eine Klage bereits im Dezember 2003 angedroht. Die Verzögerung begründete Then damit, dass Greenpeace zunächst auf die Gesprächsbereitschaft Brüstles gehofft hatte. Diese Hoffnung hätte sich aber zerschlagen.