Vermieter-Okay vor Partnerzuzug

KARLSRUHE dpa ■ Mieter, die den Lebensgefährten bei sich aufnehmen wollen, brauchen die Erlaubnis des Vermieters. Das entschied der Bundesgerichtshof gestern in einem Grundsatzurteil. Die Richter hoben eine anders lautende Entscheidung des Landgerichts Frankfurt/Main auf und wiesen die Feststellungsklage einer Mieterin als unbegründet zurück. Im behandelten Fall war die Wohnungsbesitzerin ohne Mitteilung der Daten des Partners nicht bereit, die Mitnutzung der Wohnung zu genehmigen. Hiergegen klagte die Mieterin. Die Frage der Erlaubnis war bislang rechtlich umstritten. Nach dem neuen Mietrecht haben Mieter grundsätzlich Anspruch darauf, dass ihnen der Vermieter die Aufnahme eines Dritten bei berechtigtem Interesse genehmigt, betonten die Richter. Die Erlaubnis könne der Vermieter nur verweigern, wenn die Mitbenutzung unzumutbar sei. (Az: VIII ZR 371/02)

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