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Archiv-Artikel

Todesanzeige nicht rechtswidrig

Von KAN

DORTMUND taz ■ Nach Auffassung des Dortmunder Medienrechtlers Udo Branahl hätten die Zeitungen WAZ und Ruhr Nachrichten die Todesanzeige für den Dortmunder Kommunisten Heinz Junge unzensiert abdrucken müssen. Die Formulierung „Gesinnungsjustiz der Adenauer-Ära“ erfülle nicht den Tatbestand der Schmähkritik, sagte Branahl im WDR. Zudem habe auch der Ex-Bundespräsident Gustav Heinemann (SPD) Konrad Adenauers Regierung ungestraft in Zusammenhang mit Gesinnungsjustiz gestellt.

WAZ und Ruhr Nachrichten hatten sich in der vergangenen Woche geweigert, die von Heinz Junges Sohn Reinhard in Auftrag gegebene Todesanzeige im Wortlaut zu veröffentlichen und die Worte „Adenauer-Ära“ durch „Kalten Krieg“ ersetzt (taz berichtete). Die Zeitungen teilten mit, dass die Originalfassung trotz Kritik auch nachträglich nicht gedruckt werde. KAN