unterm strich
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Den Streit zwischen dem Land Berlin und dem Schweizer Architekten Peter Zumthor um seinen Entwurf für das NS-Dokumentationszentrum „Topographie des Terrors“ soll jetzt das Bundesverfassungsgericht schlichten. Der im Mai vom Land gekündigte Architekt ließ den für heute 7 Uhr anberaumten Beginn des Abrisses der drei errichteten Treppentürme stoppen. Zumthor erwirkte gerichtlich einen Aufschub, teilte dessen Anwalt Peter Raue dpa mit. Er habe Beschwerde in Karlsruhe beim höchsten Gericht eingelegt. Gericht und Senat vereinbarten daraufhin einen Aufschub um eine Woche bis zum 22. November. Das bestätigte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.

Zumthor war 1993 als Sieger aus einem Architekturwettbewerb für das NS-Dokumentationszentrum hervorgegangen. Sein Entwurf auf dem einstigen Gelände der Zentralen von SS und Gestapo sollte ein Mittelpunkt der Gedenkstätten in der Hauptstadt werden. Auf Grund der komplizierten und filigranen Konstruktion aus Betonstäben und einer Glasfassade geriet der Zumthor-Bau ins Stocken und die Kosten explodierten. Sie wurden schließlich auf 38,9 Millionen Euro begrenzt, die Bund und Land je zur Hälfte tragen. Im Mai 2004 kündigte Berlin dem Architekten, um den Bau neu ausschreiben zu lassen.

Raue bezeichnete diese Kündigung als „empörenden“ Vorgang. „Es ist einzigartig in der Welt, dass man einem Architekten nicht erlaubt, seinen Entwurf zu Ende zu bauen“, kritisierte der Rechtsanwalt. Die Beschwerde beziehe sich deshalb auf eine mögliche Verletzung des Persönlichkeitsrechts von Zumthor. Zudem seien bereits 13 Millionen Euro verbaut worden. „Keine Kirche und kein Hochhaus mussten je eine solche Zerstörung erleben“, sagte Raue.

Nachdem das Land- und das Kammergericht Berlin seine Beschwerde abgewiesen hätten, habe er sich an das Bundesverfassungsgericht gewandt. Dabei gehe es seinem Mandanten Zumthor nicht um eine Entschädigung: „Wir wollen kein Geld, wir wollen bauen.“ Zudem habe der Senat mit Zumthor vor der Kündigung kein einziges Mal darüber gesprochen, ob er den Kostenrahmen einhalten könne. Der Chefjustiziar der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Michael Losch, bestätigte den Aufschub um eine Woche. Das Bundesverfassungsgericht habe die Bitte geäußert, durch einen Abriss keine vollendeten Tatsachen zu schaffen, bevor sich die Richter mit dem Sachverhalt beschäftigen konnten. „Die Achtung vor der dritten Gewalt gebietet es, dieser Bitte zu entsprechen“, sagte Losch. Das sei noch keine Gerichtsentscheidung, sondern ein Entgegenkommen des Landes.