: FÜR DIE HÄLFTE
Sozialhilfeempfänger erhalten, ähnlich wie etwa Studierende oder Zivildienstleistende, in vielen Städten in NRW einen Sozialpass, mit dem sie Ermäßigungen für die Nutzung öffentlicher Einrichtungen wie Volkshochschulen, Museen, Theater, Bibliotheken oder Schwimmbäder bekommen. Die Rabatte für Sozialpass-Besitzer reichen von wenigen Prozenten bis zur Hälfte des Eintrittspreises. Gleiches soll auch für die künftigen Bezieher von Arbeitslosengeld II gelten.Die Gewährung der Rabatte geschieht freiwillig. Die Ausführungsverordnung des Landes für das Bundessozialhilfegesetz sieht keinen bestimmten Leistungskatalog oder Mindeststandards vor. Die Entscheidung über die Ermäßigung treffen die Kommunen.Je nach Haushaltslage ist der Rabatt-Katalog völlig unterschiedlich. Viele Großstädte haben die Sozialpässe bereits komplett gestrichen oder die Leistungen reduziert. Genaue Statistiken gibt es nicht. Nach Angaben des Städte- und Gemeindebunds NRW sind die Leistungen in den Kommunen aufgrund der angespannten Haushaltslage in den vergangenen Jahren drastisch reduziert worden.